





«Wir möchten mehr Herz für Glattbrugg – und tun nun etwas dafür»
Privater Gestaltungsplan
«Glatthof», Glattbrugg
Über das Projekt
Glattbrugg ist ein Ortsteil der vielfältigen, an Zürich grenzende Stadt Opfikon. Auf der einen Seite ist sie mit dem alten Dorfteil sehr ländlich und traditionell, auf der anderen Seite städtisch, modern und multikulturell. Dem Ort fehlt jedoch ein Zentrum, welches beide Teile verbindet, wo man einkauft, sich trifft und miteinander verweilt.
Der private Gestaltungsplan «Glatthof» will die rechtliche Grundlage für ein solches attraktives Zentrum mit Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Freizeitflächen schaffen.
Rahmenbedingungen
Die Stadt Opfikon hat mit dem «Stadtentwicklungskonzept 2012+», dem städtebaulichen «Leitbild Schaffhauserstrasse» und der Bau- und Zonenordnung Rahmenbedingungen für die künftige Stadtentwicklung vorgegeben. Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzungen haben sich die Eigentümer von sieben Parzellen beim Glatthof-Kreisel zusammengetan, um gemeinsam ein neues Zentrum zu ermöglichen.
Gestaltungsplanperimeter


Plan schafft Gestaltungsmöglichkeiten
Die Eigentümer haben einen privaten Gestaltungsplan entwickelt. Ein Gestaltungsplan ist, vereinfach gesagt, eine «Spezialbauordnung» für bestimmte Grundstücke. In diesem Dokument werden die rechtlichen Grundlagen mit Vorgaben unter anderem an die gestalterische Qualität festgelegt.
Für das Projekt «Glatthof» bedeutet dies:
Gegenüber den verkehrsreichen Strassen gibt es Einkaufsläden, einen Grossverteiler und in den oberen Stockwerken weitere Dienstleistungen und Wohnungen.
Gegen die Schueppwiesenstrasse hin werden die Gebäude und Gebäudeteile niedriger, so dass ein harmonischer Übergang zum bestehenden Wohnquartier entsteht.
Für die Allgemeinheit werden grüne, möglichst ruhige Aussenräume geschaffen.
Anhand des genehmigten Gestaltungsplans können konkrete Bauprojekte in Angriff genommen werden.
Wir möchten mehr Herz für Glattbrugg – und tun nun etwas dafür.
Aktuelles

Entscheid Vorprüfung durch Kanton
Der private Gestaltungsplan «Glatthof» liegt beim Kanton Zürich zur Vorprüfung. Der Kanton kann Vorgaben auferlegen, die im eingereichten Gestaltungsplan angepasst werden müssen. Sind alle Auflagen erfüllt,
Unterlagen zum Herunterladen
- Bilder zur Medienmitteilung: Glatthof 1, Glatthof 2
Medien
Kontakt für Medienanfragen
dok-kommunikation
Dorothe Kienast
Telefon: 043 536 62 77
E-Mail: kienast(@)dok-kommunikation.ch
Artikel im «Zürcher Unterländer» vom 4. Mai 2023
«Grosse Überbauung mit Migros im Zentrum von Glattbrugg geplant»
Quelle: «Zürcher Unterländer»
Mitteilung der Stadt Opfikon vom 4. Mai 2023 über die öffentliche Auflage
Artikel im «Zürcher Unterländer» vom 22. Juli 2021
Kontakt
Eigentümervertreter
Peter Jaeggi
JADE property AG
E-Mail: kontakt@glatthof-zentrum.ch